Page 72 - Landkreis Erlangen-Höchstadt
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... Finanzen
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos ge- meldet haben und die Voraussetzungen erfüllen. Es wird unterschieden zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II.
Arbeitslosengeld I
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:
• Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet
meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeits- losmeldung mindestens 12 Monate versicherungs- pflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Be- schäftigungen zusammengerechnet werden.
• Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeits- los gemeldet.
• Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mind. 15 Stunden pro Woche).
• Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäf- tigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
Beantragung ALG I:
Agentur für Arbeit Erlangen
Stümpellstraße 14
91052 Erlangen www.arbeitsagentur.de/vor-ort/fuerth/erlangen
Arbeitslosengeld II
Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie er- werbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
• Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die
Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
• Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren
Lebensmittelpunkt.
• Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind
hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit auf- nehmen können.
Beantragung ALG II:
Jobcenter Erlangen-Höchstadt
   Karl-Zucker-Straße 12
91052 Erlangen www.erlangen-hoechstadt.de BürgerserviceA bis ZJobcenter
Mehrbedarf in der Schwangerschaft
Schwangere Frauen mit Anspruch auf Arbeitslosen- geld II erhalten von der 13. Woche ihrer Schwanger- schaft bis einschließlich zum Tag der Geburt einen Zuschlag, den sogenannten „schwangerschaftsbe- dingten Mehrbedarf“. Dieser beträgt 17 % des maß- gebenden Regelbedarfs. Zusätzlich können Sie ein- malige Leistungen beantragen, z. B. für notwendige Erstausstattungen.
Beantragung im Jobcenter (siehe oben) oder, falls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, im:
Sozialamt
Schloßberg 10 09193 20-1001 91315 Höchstadt a.d.Aisch
09131 711-109
 09131 711-0
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Foto: www.pixabay.com Finanzen































































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