Page 71 - Landkreis Erlangen-Höchstadt
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 Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehende für ihr Kind bekommen können, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Unterhaltsvorschuss wird für Kinder unter 12 Jahren geleistet. Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende Unter- haltsvorschuss, wenn das Kind keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht. Die Leistung muss beim Amt für Familie und Jugend beantragt werden.
BAföG, Ausbildungsförderung
Die Ausbildungsförderung BAföG (nach dem Bundes- ausbildungsförderungsgesetz) ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können die staatliche Förderung beantragen. Die Höhe der BAföG- Förderung ist abhängig von den finanziellen Möglich- keiten der Antragstellenden und deren Familien. Wer von zu Hause mehr Unterstützung erhalten kann, benö- tigt weniger Hilfe vom Staat. Deshalb spielt bei der Fest- setzung des Förderbetrags vor allem das Einkommen der Eltern (oder ggf. des Ehepartners, der Ehepartnerin bzw. der eingetragenen Lebenspartnerin oder des ein- getragenen Lebenspartners) eine Rolle. Jeder soll so unabhängig von einer nachteiligen wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit von Bildung und Ausbildung wahrnehmen können. Grundsätzlich kann BAföG er- halten, wer bei Beginn der Ausbildung noch nicht 30 Jahre alt ist. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten z. B. für Auszubildende des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren.
Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt zuständig, wenn die Eltern des/der Auszubildenden ihren stän- digen Wohnsitz im Landkreis haben (Studierende siehe Hinweis unten).
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen 09131 803-1394/-1395 ausbildungsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de www.erlangen-hoechstadt.de
BürgerserviceA bis Z Ausbildungsförderung Weitere Informationen unter: www.bafög.de
Studierende wenden sich an das zuständige Studen- tenwerk, beispielsweise das Studentenwerk Erlangen- Nürnberg.
   Landratsamt Erlangen-Höchstadt Amt für Kinder, Jugend und Familie Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen
Schulden
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Zahlungsverpflich- tungen nicht mehr nachkommen können oder dem vorbeugen wollen, erhalten umfassende Beratung und praktische Hilfe zur Lösung ihrer finanziellen Pro- bleme. Die Beratung durch die allgemeinen, sozialen Beratungsstellen des Caritasverbandes ist vertraulich und kostenlos. Kredite werden nicht vergeben.
Schuldner- und Insolvenzberatung Caritasverband Landkreis Erlangen-Höchstadt Mozartstraße 29, 91052 Erlangen 09131 88560 www.caritas-erlangen.deBeratung und Hilfe
Zuschuss zur Kindertagesbetreuung
Wenn Sie finanziell nur einen geringen Spielraum ha- ben, kann das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Beiträge für die Betreuung des Kindes in einer Krippe, einem Kindergarten, einer Kindertagespflege oder einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Amt für Kinder, Jugend und Familie Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen 09131 803-1500 Antrag unter: www.erlangen-hoechstadt.de Jugend & FamilieBeratung & Unterstützung
in bestimmten Lebenslagen
09131 803-1457/-1458/-1462
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Finanzen
Foto: www.pixabay.com










































































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