Page 68 - Landkreis Erlangen-Höchstadt
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... Finanzen
Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig ge- zahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Kin- dergeld gibt es grundsätzlich für:
• alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
• Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
• arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil.
Infos über weitere Bezugsmöglichkeiten und Beträge sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der Websei- te der Familienkasse (siehe unten).
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen, den Sie erhalten können, wenn
• Sie genug Einnahmen für sich selbst, aber nicht für
den gesamten Bedarf Ihrer Familie haben,
• Sie Kindergeld für ledige Kinder unter 25 Jahre
erhalten, die in Ihrem Haushalt leben und
• Ihre monatlichen Einnahmen die Mindesteinkom-
mensgrenze erreichen.
Die Höhe der Einkommensgrenzen und die Höhe des Kinderzuschlages entnehmen Sie der Webseite der Familienkasse (siehe unten). Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zusätzlich können Beziehende von Kinderzuschlag für ihre Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Damit wird Ihrem Kind ermöglicht, Ange- bote in Schule und Freizeit zu nutzen, wenn Sie es sich ansonsten nicht leisten könnten. Den Kinderzuschlag erhalten Sie beispielsweise für:
• Schul- und Kitaausflüge
• persönlichen Schulbedarf
• Nachhilfestunden
• Beiträge für Sportverein oder Musikschule Ausführliche Informationen: www.familienportal.de
 Familienleistungen
Antragstellung
Für Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Sozial- geld ist das Jobcenter Erlangen-Höchstadt zuständig. Für alle übrigen Personen nimmt das Sachgebiet So- ziales beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die An- träge entgegen.
• Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld:
Jobcenter Erlangen-Höchstadt
Karl-Zucker-Straße 12
91052 Erlangen 09131 711-109 www.erlangen-hoechstadt.de BürgerserviceA bis ZJobcenter
• Alle übrigen Personen: Landratsamt Erlangen-Höchstadt
   Familienkasse Bayern Nord
Solgerstraße 1
90429 Nürnberg Allgemeine Auskünfte (kostenfrei)
Infos zur Auszahlung (kostenfrei) www.arbeitsagentur.de Familie und Kinder
Weiterführende Links:
www.familienportal.de www.bmfsfj.de
0911 529-2002 0800 45555-30 0800 45555-33
Sachgebiet Soziales
Schloßberg 10
91315 Höchstadt a.d.Aisch www.erlangen-hoechstadt.de BürgerserviceA bis Z Bildungs-& Teilhabeleistungen
09193 20-1001
  Mehr Informationen und Erklärvideos zu Familienleistungen finden Sie unter: www.familienportal.de
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