Page 67 - Landkreis Erlangen-Höchstadt
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  Elterngeld/Basiselterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säug- lingen und Kleinkindern. Elterngeld bekommen alle Eltern. Es fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken müssen.
Es gibt drei Varianten von Elterngeld, die Sie kombi- nieren können:
• Basis-Elterngeld: Dieses gibt es bis zu 12 Monate,
wenn es nur ein Elternteil nutzt und bis zu 14 Mo- nate, wenn es beide Elternteile nutzen. Ist Ihr Kind zu früh geboren, können Sie bis zu 18 Monate Basis-Elterngeld bekommen.
• Elterngeld-Plus: Dieses können Sie in halber Höhe bis zu 28 Monate beziehen und auch mit Teilzeit- arbeit kombinieren.
• Partnerschaftsbonus: Sie bekommen zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten.
Eltern können sich das Elterngeld frei aufteilen und bis zu 32 Stunden dazu arbeiten. Für Alleinerziehende gibt es ebenfalls die zusätzlichen Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Das Elterngeld beantragen Sie über das ZBFS – Zen- trum Bayern Familie und Soziales in Nürnberg. Sie können einen Online-Antrag stellen oder sich die Formulare herunterladen. Den Antrag sollten Sie in- nerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen, denn Elterngeld wird maximal für drei Lebens- monate rückwirkend gezahlt.
Wieviel Elterngeld Sie voraussichtlich erhalten, kön- nen Sie mit dem Elterngeldrechner berechnen (siehe Kasten S. 64).
Familiengeld/Krippengeld
Bayerisches Familiengeld
Der Freistaat Bayern gewährt Eltern für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Die Leistung ist auch unabhän- gig davon, ob die Kinder eine Krippe besuchen oder in der Familie betreut werden. Familien mit kleinen Kindern sollen damit „finanziell kraftvoll gestärkt“ werden. Der Antrag auf Elterngeld gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld.
Bayerisches Krippengeld
Mit dem Krippengeld werden Eltern in Bayern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Bayerische Krip- pengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Ne- ben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
Mehr Informationen und Antragstellung unter:
ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales
Servicetelefon 0931 32090929 Mo. bis Do. 8.-16.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr www.zbfs.bayern.de
Familie, Kinder und Jugend
   ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8 a
90429 Nürnberg
0911 928-2444 Telefonsprechzeiten: Mo. bis Fr. 8.00-12.00 Uhr
www.zbfs.bayern.de
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Finanzen Foto: Nicole Effinger, .stock.adobe.com









































































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