Page 66 - Landkreis Erlangen-Höchstadt
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Finanzen
Kindergeld oder Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, ElterngeldPlus? So viele unterstützende Leis- tungen es gibt, so viele Fragen ergeben sich bei frischgebackenen Eltern rund um das Thema Fi- nanzen. Auf den folgenden Seiten bekommen Sie einen Überblick über die einzelnen Leistungen, Kontaktdaten und weiterführende Links
 Mutterschaftsleistungen
Welche Mutterschaftsleistungen Sie erhalten können, hängt davon ab, in welcher Arbeitssituation Sie stehen und wie Sie krankenversichert sind.
Mutterschutzlohn
Mutterschutzlohn erhalten Sie, wenn Sie vor Beginn und nach Ende der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen. Es be- misst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft. Der Mutterschutzlohn gilt als normaler Lohn, auf den Steuern und Sozialab- gaben gezahlt werden müssen.
Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen selbst (siehe S. 62) haben Sie ggf. Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkassen bzw. des Bundesamtes für soziale Sicherung, zuzüglich des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Gesetzlich versicherte Arbeitneh- merinnen – auch wenn die Beschäftigung nur gering- fügig ist – erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Kran- kenkasse. Die Differenz bis zur Höhe des vorangegan- genen Nettoverdienstes leistet der Arbeitgebende, das ist der sogenannte Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Arbeitnehmerinnen, die über den Ehemann oder pri- vat krankenversichert sind, erhalten Mutterschafts- geld vom Bundesamt für soziale Sicherung. Die Diffe- renz zum tatsächlichen Nettoverdienst zahlt ebenfalls der Arbeitgebende.
Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind, ist es für den Bezug von Mutterschaftsgeld entscheidend, ob Sie privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Kran- kenkasse versichert sind. Privat krankenversicherte Selbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld, es wird jedoch bei entsprechendem Tarif von der privaten Krankenversicherung Krankentagegeld gezahlt. Frei- willig gesetzlich Krankenversicherte mit Anspruch auf Krankengeld erhalten während der Mutterschutz- fristen von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Nähere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Kranken- kassen bzw. für Privatversicherte oder Familienversi- cherte das
Bundesamt für soziale Sicherung Mutterschaftsgeldstelle
  Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Servicetelefon www.bundesamtsozialesicherung.de
Elterngeldrechner
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Fami- lie, Senioren, Frauen und Ju- gend können Sie Ihren An- spruch berechnen: www.familienportal.de Rechner und Anträge
 Elterngeldrechner
0228 6191888
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