Page 53 - Bezirk Bergedorf
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Vorsorge
(z. B. spätere Pflichtteilsansprüche, Erb- und Pflichtteilsverzicht) und des Familienrechts (z. B. Unterhaltsansprüche der Eltern) zu berücksichti- gen. Übertragungen zu Lebzeiten dienen häufig auch der Absicherung im Alter. So können in Alten- teilerverträgen umfassende Verpflichtungen zur Pflege und Betreuung getroffen werden, die dem oder der Übertragenden einen etwaigen Heimauf- enthalt ersparen können. In diesem Zusammenhang gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, auch durch die Einräumung von Nießbrauchs- und Wohnrechten. Ebenfalls vielfältig sind die Gestal- tungsmöglichkeiten bei der lebzeitigen Unterneh- mensnachfolge. Daher muss immer überlegt wer- den, ob nicht bereits zu Lebzeiten Regelungen zu treffen sind.
Ilka Wedemeyer, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht, Klemm & Partner
Bestattungsvorsorge
Um Ihre Angehörigen im Trauerfall zu entlasten, können Sie für Ihre Bestattung bereits jetzt orga- nisatorisch wie finanziell vorsorgen.
Bestattungsverfügung
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Da das Testament zuweilen erst nach der Beiset- zung geöffnet wird, ist es nicht die geeignete Form, seine Vorstellungen bezüglich seiner Bestattung mitzuteilen. Die Bestattungsverfügung bietet die Möglichkeit, alle diese Wünsche in Ruhe im Voraus festzulegen. Neben Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins oder zum Ablauf der Trauerfeier kann sie auch eine Bankvollmacht für die*den Bestat- tungspflichtige*n enthalten.
Vorsorgevertrag
Innerhalb eines Vorsorgevertrags mit einem Be- erdigungsinstitut oder bei einem Friedhof können Sie all diese Dinge ebenfalls festlegen. Der Vertrag
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Friedhöfe
Friedhofsverwaltung
Bezirksamt Bergedorf
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Wentorfer Straße 38 a, 21029 Hamburg friedhof@bergedorf.hamburg.de
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enthält einen Kostenvoranschlag und Sie können darin auch die Finanzierung regeln. So können Sie die entsprechenden Beträge auf einem Treuhand- konto hinterlegen, wo sie bei einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt sind und zu- dem noch verzinst werden.
Sterbegeldversicherung
Auch eine Sterbegeldversicherung kann die Be- erdigungskosten decken. Sterbegeldpolicen sind kleine Kapitallebensversicherungen, die allerdings in vielen Fällen – vor allem, wenn sie erst im Alter abgeschlossen werden – nicht rentabel sind. Ein genauer Vergleich der Angebote ist hier ratsam.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtli- chen Bestatter*innen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen sowie bei den Friedhöfen unter www.friedhof-hamburg.de/vorsorge
oder beim
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf 02 11 / 1 60 08 10 www.bestatter.de/bestattungsvorsorge
Eine Übersicht über die Friedhöfe des Bezirks Bergedorf sowie in ganz Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/friedhoefe
             








































































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