Page 51 - Bezirk Bergedorf
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Vorsorge
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 Testament und Erbvertrag
Über die Regelung Ihres Nachlasses sollten Sie sich schon frühzeitig Gedanken machen und Ihren letz- ten Willen in einem Testament festschreiben. Es wird zwischen einem notariellen und privaten Tes- tament unterschieden.
Letzteres muss vollständig handschriftlich ge- schrieben, mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Ein notariellesTestamentwirddagegenvoreinemNo- tar erklärt und von diesem schriftlich festgehalten. Dafür fallen zwar Gebühren an, aber Sie werden fachkundig beraten und über die Konsequenzen Ihrer Verfügung aufgeklärt. Das Testament wird in der Regel beim Amtsgericht oder bei einem*r Notar*in hinterlegt. Wenn Sie es zu Hause aufbe- wahren, sollten Sie sicherstellen, dass es nach Ihrem Tod gefunden werden kann.
Eine weitere Möglichkeit zur Regelung Ihres Nach- lasses ist ein Erbvertrag. Er wird zwischen zwei oder mehreren Vertragspartner*innen geschlossen.
Der Erbvertrag kann nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden. Nach dem Tod eines Partners können keine Änderungen vorge- nommen werden, sodass der Nachlass in dessen Sinne gesteuert wird.
Lebzeitige Vermögensnachfolge
Die Gestaltungsmöglichkeiten des oder der Einzel- nen, wer das eigene Vermögen erhalten soll, be- schränken sich nicht auf erbrechtlicher Regelungen. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer*innen kann es sich unter gewissen Umständen als günstiger darstellen, bereits vor dem Tod Übertragungen im Wege der vorwegge- nommenen Erbfolge vorzunehmen oder anderwei- tige Regelungen zu treffen. In einer Vielzahl von Fällen bietet es sich an, bereits zu Lebzeiten Ver- mögensübertragungen vorzunehmen, beispielswei- se um Steuerfreibeträge auszunutzen, aber auch um die Widerrufsfrist, nach der Schenkungen nicht mehr vom Sozialhilfeträger zurückgefordert wer- den können, in Lauf zu setzen. Neben steuerlichen Aspekten sind hier auch Fragen des Erbrechts
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