Page 11 - Bezirk Bergedorf
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Ihr Bezirksamt stellt sich vor
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Beratungsstelle für Körperbehinderte
Die Beratungsstelle für körperbehinderte Men- schen ist ebenfalls Bestandteil des Beratungszen- trums. Die Sozialpädagoginnen sind Ansprechpart- nerinnen für die Anliegen chronisch Kranker und von Behinderung bedrohter und körperbehinderter Menschen in jedem Lebensalter. Auf Wunsch wer- den Angehörige oder Personen aus dem sozialen Umfeld in die Beratung einbezogen.
Die Beratung erfolgt auch telefonisch oder durch Hausbesuche und ist kostenlos. Alle Fragen und Anliegen werden vertraulich behandelt und unter- liegen der Schweigepflicht. Die Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall und reicht über Infor- mation und Beratung bis hin zur Organisation und Begleitung längerfristiger Hilfeprozesse. Eine Be- sonderheit der Fachstelle ist die Verknüpfung der Beratung mit der Begutachtung von Anträgen zur Kostenübernahme durch verschiedene Hilfeträger (wie Sozialamt oder Jobcenter team.arbeit.ham- burg.
Sie erhalten Auskunft über:
• Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte
Menschen in Hamburg
• Schwerbehindertenausweis
• Fragen zur pflegerischen Versorgung
• Organisation hauswirtschaftlicher Hilfen
• Mobilität von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhl-
fahrern und Gehbehinderten (Fahrdienste,
Beförderungspauschale, Rollstuhltraining)
• Versorgung mit Hilfsmitteln
• barrierefreier Wohnraum und
• notwendige bauliche Veränderungen
• Eingliederungshilfen
• persönliches Budget
• Selbsthilfegruppen, Organisationen
der Behindertenhilfe
Andrea Kleinoth 4 28 91 - 21 47 andrea.kleinoth@bergedorf.hamburg.de
Mo. 9.00-10.30 Uhr und nach Vereinbarung
Isabel Lorenz-Meyer 4 28 91 - 21 57 isabel.lorenz-meyer@bergedorf.hamburg.de
Fr. 9.00-10.30 Uhr und nach Vereinbarung
Soziales Dienstleistungszentrum Bergedorf Weidenbaumsweg 21 (Eingang D, 2. OG) 21029 Hamburg
Wohn-Pflege-Aufsicht
Die Wohn-Pflege-Aufsicht (ehemals Heimaufsicht) berät ältere, behinderte und auf Betreuung ange- wiesene Bewohnerinnen und Bewohner sowie An- gehörige. Ebenso gilt das Beratungsangebot für Betreiber von Einrichtungen und Personen mit be- rechtigtem Interesse.
Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsquali- tätsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht.
Hierunter fallen:
• Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen)
• Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Men- schen und Eingliederungshilfe
• Wohneinrichtungen für Seniorinnen und Senioren (ehemals Heime)
• Wohneinrichtungen für Menschen mit Behin- derung
• Tagespflegestätten und Hospize
• Ambulante Pflegedienste und Dienste der Behin-
dertenhilfe (neu: Zuständigkeit Wohn-Pflege- Aufsicht Altona)
Die Wohn-Pflege-Aufsicht führt Anlass- und Regel- prüfungen durch.
Das Ziel ist, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und insbesondere die Selbstständigkeit bzw. Teilhabe sowie die Selbstverantwortung zu wahren.
Neben den Aufgaben als Kontroll- und Beratungs- instanz ist die Wohn-Pflege-Aufsicht auch Be- schwerdestelle für die oben aufgeführten Zielgrup- pen.
Christine Trute 4 28 91 - 22 87 christine.trute@bergedorf.hamburg.de
Annemette Engel-Prasse 4 28 91 - 22 57 annemette.engel-prasse@bergedorf.hamburg.de
Gesundheitsamt Bergedorf Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1, 21031 Hamburg Erreichbarkeit: 8.00-13.00 Uhr
(keine festen Sprechzeiten)
            






















































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