Page 20 - Landkreis Bayreuth
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18 BAU- UND RENOVIERUNGSABFÄLLE
Auf uns
können Sie bauen
  Bauabfälle sind alle Abfälle, die bei Bau­ und Renovierungsmaßnahmen anfallen. Überall, wo privat oder gewerblich Abbruch, Neubau, Umbau oder Rückbau stattfindet, fallen eine Vielzahl von Abfallstoffen an. Auch wenn sich derartiger Abfall ausvielenverschiedenenAbfallartenzusammen­ setzt, wie die nachfolgende Auflistung zeigt, ist eine ordnungsgemäße und getrennte Entsor­ gung aus Umweltschutzgründen in jedem Fall notwendig.
Und das Beste daran: Der Bauherr spart dadurch sogar noch bares Geld.
Was fällt beispielsweise unter den Begriff „Bauabfall“?
 Brennbare Bau­ und Renovierungsabfälle: Bauholz, Baustyropor, Laminat, Tapeten, Dachpappe
 Metallische Bau­ und Renovierungsabfälle: Armaturen, Heizkörper, Kupferrohre
 Bauschutt, Keramik und Glas: Mauerwerk, Beton, Fliesen, WC­Becken, Glasbausteine
 Unbelasteter Bodenaushub: Erde, Natursteine
 Dämmmaterial, Gips, Porenbeton, Putze
 Asbesthaltige Bau­ und Renovierungsabfälle
(siehe S. 17)
Zusätzliche Hinweise
Brennbare Bau- und Renovierungsabfälle
AlleAbfälle,diebeiBau­undRenovierungsarbeitenanfallen,dienicht mineralisch oder metallisch sind und für die kein gesonderter Verwer­ tungsweg besteht.
 Die Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter sein und die Maße von 2 x 0,1 x 0,1 Meter nicht überschreiten.
 Die Entsorgung von sperrigen, brennbaren Bau­ und Renovierungsabfäl­ len ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten erfahren Sie bei der jeweiligen Abgabestelle.
 Teppichboden, PVC, Linoleum können zudem auch über die Sperrmüll­ sammlung (Abholung auf Anmeldung) entsorgt werden.
 Dachpappe, Öltanks (zerschnitten) und Baustyropor können nur bei der Müllumladestation abgegeben werden.
 Kleinstmengen können auch über die Restmülltonne bzw. zugelassene Restmüllsäcke entsorgt werden.
Metallische Bau- und Renovierungsabfälle
 Die Entsorgung der metallischen Bau­ und Renovierungsabfälle muss über einen Schrotthändler erfolgen.
 Holz­ und Ölöfen können zudem auch über die Sperrmüllsammlung (Abholung auf Anmeldung) entsorgt werden.
 Ölöfen müssen vorher grundsätzlich gereinigt werden, so dass sie kein Öl oder Schamott mehr enthalten.
 Die Entsorgung ist i. d. R. kostenlos, da Metallschrott (Eisen, Buntmetalle, Bleche etc.) sehr gut recycelt und wiederverwertet werden kann. Auf­ grund einer steigenden Bedeutung und Nachfrage nach Metallen nimmt auch die Bedeutung der Verwertung von Schrott zu.
    Foto: holwichaikawee/stock.adobe.com








































































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