Page 18 - Landkreis Bayreuth
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16 SCHADSTOFF- UND ASBESTHALTIGE ABFÄLLE
Problem (-müll) gelöst
  Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen nicht mit dem Restmüll oder über die Kanalisation entsorgt werden. In haushaltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil abgegeben werden, welches im Laufe des Jahres in allen Gemeinden des Landkreises Bayreuth Station macht. Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe (siehe S. 20) zu entsorgen.
Beachten Sie bitte, dass es für Batterien und Altöl Rücknahmeverpflichtun­ gen der Hersteller und Verkaufsstellen gibt, die Sie ebenfalls nutzen können.
Nutzen Sie auch die AbfallApp!
Umweltmobil
Was wird beim Umweltmobil angenommen?
 Pflanzen­ und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Pflanzendünger, Branntkalk
 Ölhaltige Abfälle,
z. B. Altöl (max. 10 l), Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, verbrauchte Öl­ und Chemikalienbinder, Ölfilter, Ölkanister (auch restentleert), ölverschmutzte Lappen etc.
· Altöl kann auch bei den Verkaufsstellen unter Vorlage des Kassenbons
zurückgegeben werden, da diese bei Neukauf zur Rücknahme der
gleichen Menge verpflichtet sind
 Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen,
z. B. Benzin (­kanister; auch restentleert), Spiritus, Kaltreiniger, Kleber,
Abbeizmittel, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Nagellackentferner
 Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich,
z. B. Fotochemikalien, Streusalz
 Desinfektionsmittel, Haushaltsreiniger, Autopflegemittel
 Flüssige Farben und Lacke
 Batterien und Akkus, z. B. Autobatterien, Knopfzellen­Batterien, Akkus, Lithium­ Ionen­Batterien
· Haushaltsbatterien werden auch von den
Verkaufsstellen zurückgenommen, für Auto­ batterien gilt die Pfandregelung nur bei Rückgabe im Handel gegen Vorlage des Kassenbons
 PCB­haltige Kleinkondensatoren  Spraydosen mit Restinhalt,
z. B. Deodose, Farbsprühdose, Haarspray etc.  Feuerzeuge mit Restinhalt
 Quecksilber,
z. B. in Schaltern, Thermometern  Blei­ und Zinnreste,
z. B. Bleilametta, Blei­/Zinngieß­Sets
 Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen,
LED­Lampen, Gasentladungslampen · Abgabemöglichkeit auch bei den
Elektroaltgeräte­Sammelstellen
 Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete
Behälter mit Inhalt
 Behältnisse mit unbekanntem Inhalt  Medikamente
· Medikamente (außer Zytostatika und flüssige Arzneimittel) können auch über die Restmüll­ tonne entsorgt werden
 Montageschaumdosen (auch restentleert), Abgabemöglichkeit auch in den Verkaufsstellen
 Feuerlöscher
 Frittier­ / Bratfette und ­öle, Pflanzenöle, Öle von
eingelegten Konserven, Butter, Margarine und Schmalz (nur in verschlossenen Gebinden!)
   



























































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