Page 44 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren – Landkreis Ansabach und Stadt Ansbach
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WIRTSCHAFTLICHE HILFEN
Finanzielle Unterstützung
Wenn die Rente für den Lebensunterhalt oder die Miete nicht reicht, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe und Wohngeld zu beantragen
Auch für den Fall, dass wegen Pflegebedürftigkeit besondere Aufwendungen erforderlich sind, gibt es finanzielle Hilfen Genauere Informationen über das Pflegestärkungsgesetz erhalten Sie auf der Internet- seite des Bundesgesundheitsministeriums unter: www.pflegeleistungs-helfer.de
HILFE ZUR PFLEGE
Zuständig für die Hilfe zur Pflege ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, also der Bezirk, für die anderen Formen der Sozialhilfe je nach Wohnort entweder das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt Den Sozialhilfe- antrag kann man aber auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung vor Ort stellen
Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Telefon
www.bezirk-mittelfranken.de > Soziales
LANDESPFLEGEGELD
In Bayern gibt es ein Landespflegegeld als jährliche Einmalzahlung in Höhe von jeweils 1000 € (ab Pfle- gejahr 2026 Reduzierung auf 500 € geplant) Es ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern Vor- aussetzung hierfür ist der Pflegegrad 2 und Haupt- wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern www.lfp.bayern.de
SOZIALHILFE
Die Sozialhilfe umfasst viele verschiedene Leistungen Sie alle aufzuzählen und zu erläutern ist im Rahmen dieses Wegweisers nicht möglich Man kann sich beim zuständigen Sozialamt oder bei Beratungsstellen da- rüber informieren
Die wichtigsten Hilfen im Überblick: • Grundsicherung im Alter
stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensun- terhalt von Personen sicher, die das Regelrentenal- ter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsge- mindert sind
• Hilfe zum Lebensunterhalt
stellt den notwendigen Lebensunterhalt von Perso- nen sicher, die auf Zeit voll erwerbsgemindert sind oder eine vorzeitige Altersrente beziehen
• Hilfe zur Pflege
kann gewährt werden bei finanzieller Bedürftigkeit und für bestimmte Fälle, in denen die Pflegeversi- cherung nicht oder nicht ausreichend leistet
• Hilfen in anderen Lebenslagen
können gewährt werden, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ungedeckte Bedar- fe wie z B Bestattungskosten oder Kosten zur Wei- terführung des Haushalts zu decken
0981 4664-25002
Amt für Soziales Stadt Ansbach
Nürnberger Straße 32 91522 Ansbach Telefon www.ansbach.de
> Bürger > Familie & Soziales > Soziales
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