Page 53 - Lebensfroh mit 60+
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AM ENDE DES WEGES
BESTATTUNGSVORSORGE
Nach einem plötzlichen Todesfall gibt es viele wichtige Entscheidungen, die Angehörige zu- sätzlich zu Trauerbewältigung und emotionaler Belastung treffen müssen. Gut, wenn manche Dinge schon vorher in Ruhe geregelt wurden.
Bestattungsverfügung
Mithilfe der Bestattungsverfügung können Sie alle Wünsche für die eigene Bestattung im Vor- aus festlegen. Sie kann auch eine Bankvollmacht für den Bestattungspflichtigen enthalten und kann auch ohne Unterstützung eines Notars oder Bestatters erstellt werden.
Vorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung
Ein Vorsorgevertrag mit einem Beerdigungsins- titut legt Ihre individuellen Wünsche für die Be- stattung im Voraus fest. Darin ist ein Kostenvor- anschlag enthalten und auch die Finanzierung wird geregelt. Um Angehörige finanziell zu ent- lasten ist das Einrichten eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung möglich.
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Informationen und Beratung zur Bestattungs- vorsorge erhalten Sie bei Notaren, Rechtsanwäl- ten und Bestattern und beim
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. Kontakt 0211 1600810 info@bestatter.de, www.bestatter.de
TESTAMENT
Mit einem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird. Da das Testaments- und Erbrecht jedoch viele Be- sonderheiten aufweist, kann es durchaus sinnvoll sein, sich von einem Notar beraten zu lassen. Das von einem Notar abgefasste Testament ist gebührenpflichtig, schließt aber später Zweifel über die Echtheit und den Inhalt aus. Das Auf- finden des Testaments ist durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundes- notarkammer gesichert.
Ganz ohne Kosten können Sie auch ein eigen- händiges Testament aufsetzen, das jedoch hand- schriftlich verfasst und unterschrieben sowie klar und eindeutig formuliert sein muss. Ist eine Hin- terlegung beim Amtsgericht gewünscht, kostet dies 75 Euro, zuzüglich 15 Euro für die Regist- rierung im Zentralen Testamentsregister. Ehe- gatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten, entweder in notarieller oder in eigen- händiger Form. Dieses Testament gilt dann für den Tod eines jeden Ehegatten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.testamentregister.de
kostenlose Servicenummer 0800 3550700 oder beim zuständigen Nachlassgericht für den Landkreis Fürth:
Amtsgericht Fürth Nachlassverfahren Bäumenstraße 28
90762 Fürth 0911 7438-0 poststelle@ag-fue.bayern.de www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fue
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